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   LAG Sachsen, 21.03.2022 - 1 Sa 374/20   

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https://dejure.org/2022,18594
LAG Sachsen, 21.03.2022 - 1 Sa 374/20 (https://dejure.org/2022,18594)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 21.03.2022 - 1 Sa 374/20 (https://dejure.org/2022,18594)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 21. März 2022 - 1 Sa 374/20 (https://dejure.org/2022,18594)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrechnungsbetrug Spesen - Entbehrlichkeit Abmahnung - Verwertbarkeit betriebsverfassungswidrig erlangter Kenntnisse im Kündigungsschutzprozess

  • rechtsportal.de

    Abrechnungsbetrug Spesen - Entbehrlichkeit Abmahnung - Verwertbarkeit betriebsverfassungswidrig erlangter Kenntnisse im Kündigungsschutzprozess

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zurückweisung einer Kündigungserklärung gem. § 174 BGB; Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB; Entbehrlichkeit einer Abmahnung; Spesenbetrug als wichtiger Grund; Kein Verwertungsverbot im deutschen Zivilprozessrecht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Sachsen, 21.03.2022 - 1 Sa 374/20
    Die Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere den Arbeitnehmer zu dem Verdacht angehört hat (vergleiche zu diesen Grundsätzen BAG, Urteil vom 24.5.2012, 2 AZR 206/11, juris, I.1. der Gründe).

    (1) Bei der Prüfung der Verdachtskündigung ist stets zu berücksichtigen, dass der ursprüngliche Verdacht durch später bekannt gewordene Umstände, jedenfalls soweit sie bei Kündigung Zugang objektiv bereits vorlagen, abgeschwächt oder verstärkt werden kann (BAG, Urteil vom 24.5.2012, a.a.O. zu II.3. der Gründe).

    Dies würde der bei der Verdachtskündigung stets bestehenden Gefahr, ein Unschuldigen zu treffen, nicht ausreichend gerecht (BAG, Urteil vom 24.5.2012, a.a.O.).

  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19

    Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Sachsen, 21.03.2022 - 1 Sa 374/20
    Das ist der Fall, sobald er zuverlässig und hinreichend Kenntnis von den Tatsachen erlangt hat, die ihm eine Entscheidung darüber ermöglichen, ob er das Arbeitsverhältnis fortsetzen soll oder nicht (BAG, Urteil vom 11.6.2020, 2 AZR 442/19, Juris, zu A II 1. der Gründe).

    Im Übrigen ist fallbezogen zu beurteilen, ob die Ermittlungen hinreichend zügig betrieben wurden (BAG, Urteil vom 11.6.2020, a.a.O., zu A II 2 b) aa) der Gründe).

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    Auszug aus LAG Sachsen, 21.03.2022 - 1 Sa 374/20
    Die Verletzung eines Mitbestimmungstatbestands oder die Nichteinhaltung einer Betriebsvereinbarung können es deshalb nicht rechtfertigen, entscheidungserheblichen Sachvortrag unberücksichtigt zu lassen und damit ein Sachverhaltsverwertungsverbot anzuerkennen (BAG, Urteil vom 13.12.2007, 2 AZR 537/06, Juris, zu B II 1 b) cc) der Gründe).

    Weder das Betriebsverfassungsgesetz , noch die Zivilprozessordnung kennen ein prozessuales Verwendungs- oder Beweisverwertungsverbot für mitbestimmungswidrig erlangte Informationen und Beweismittel (BAG, Urteil vom 13.12.2007, a.a.O.).

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Sachsen, 21.03.2022 - 1 Sa 374/20
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falles und Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (st.Rspr, vgl. BAG, Urteil vom 16.12.2010, 2 AZR 485/08, juris, zu II.1. der Gründe).

    Maßgeblich ist nämlich der mit der Pflichtverletzung verbundene Vertrauensbruch (BAG, Urteil vom 16.12.2010, a. a.O., II.2.a der Gründe).

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus LAG Sachsen, 21.03.2022 - 1 Sa 374/20
    Ob dies der Fall ist, ist durch eine Güterabwägung im Einzelfall zu ermitteln, bei der geprüft wird, ob das allgemeine Persönlichkeitsrecht gegenüber schutzwürdigen Interessen der anderen Seite den Vorrang verdient (BVerfG, Urteil vom 9.10.2002, 1 BvR 1611/96, zu C II.4 der Gründe).
  • BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Sachsen, 21.03.2022 - 1 Sa 374/20
    Der Abmahnung bedarf es nur dann nicht, wenn ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung des Arbeitnehmers in Zukunft auch nach einer Abmahnung nicht zu erwarten steht oder wenn es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar ist (BAG, Urteil vom 20.5.2021, 2 AZR 596/20, Juris, zu II.1.c) aa) der Gründe).
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